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MenschHero · Atrocity Case

Völkermord an den Armeniern (1915–1917)

Anatolien / Naher Osten

Offiziell anerkannt

Durch Staaten oder internationale Organisationen offiziell anerkannt.

Zeitraum
24. April 1915 – 31. Dezember 1917
Betroffene Gruppe
Armenierinnen und Armenier

Während des Ersten Weltkriegs wurden im Osmanischen Reich schätzungsweise über eine Million Armenierinnen und Armenier durch Deportationen, Todesmärsche und Massaker getötet. Zahlreiche Staaten, das Europäische Parlament und die überwiegende Mehrheit der Genozidforschung stufen dies als Völkermord ein. Ein internationales Straftribunal hat darüber nie geurteilt; die Türkei bestreitet die Einordnung als Völkermord.

Zahlen

Zahlen werden als belegte Bandbreite mit epistemischem Status gezeigt — nie als einzelne, scheinbar exakte Größe. Eine umstrittene Opferzahl macht den gerichtlich festgestellten Tatbestand nicht umstritten.

Todesopfer (Schätzungen)Umstritten

1.000.000 – 1.500.000Menschen

Schätzungen der Todesopfer liegen überwiegend zwischen rund einer Million und 1,5 Millionen. Die Zahlen wie auch die rechtliche Einordnung sind Gegenstand anhaltender Kontroversen.

Quelle

Feststellungen & Beleg-Kette

Jede Feststellung ist eine überprüfbare Behauptung mit Belegstatus. Klappe die Kette auf, um von der Aussage direkt zum Originaldokument zu gelangen — stützende und widersprechende Belege getrennt.

Die Vertreibung und Tötung der Armenier 1915 wird von zahlreichen Staaten und der Genozidforschung als Völkermord anerkannt.

BelegtOffizielle Feststellung

Über den Armenischen Völkermord hat nie ein internationales Straftribunal geurteilt; die Einordnung wird von der Türkei bestritten.

UmstrittenUmstritten

Verfahren & Verfahrensstand

Der Verfahrensstand wird ausdrücklich getrennt ausgewiesen: ein Haftbefehl oder ein laufender Prozess ist kein Urteil. Nur ein rechtskräftiger Abschluss gilt als endgültige Feststellung.

Kein internationales Strafverfahren

Kein Verfahren

Über den Völkermord an den Armeniern hat nie ein internationales Straftribunal geurteilt. Die Einordnung stützt sich auf staatliche Anerkennung und Forschung, nicht auf ein Gerichtsurteil.

Dokumente (2)

Nach Quellenhierarchie geordnet (Level 1 = juristische Primärquelle). Jedes Dokument ist direkt verlinkt.

  • Revised and updated report on the question of the prevention and punishment of the crime of genocide (Whitaker-Report, E/CN.4/Sub.2/1985/6)

    UN-Unterkommission zur Verhütung von Diskriminierung und zum Schutz von Minderheiten · 2. Juli 1985

    Level 2 · Offizielle UntersuchungOriginaldokument
  • Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer politischen Lösung der Armenischen Frage

    Europäisches Parlament · 18. Juni 1987

    Level 3 · Offizielle UN-/RegierungsquelleOriginaldokument